Herr Dietz, jahrelang ging es immer nur nach oben. Und jetzt? War es das mit dem Preisboom für Immobilien? Ist die Party vorbei?

Patrick Dietz: Zunächst einmal das Gute: alle Immobilieneigentümer haben in den letzten Jahren massiv von der großen Nachfrage am Wohnungsmarkt profitiert (…)

Dieses Video ist eine Aufzeichnungen des LIVESTREAMS vom 10.2.2022 18:30 Uhr.
Unsere Themen: Aktuelle Zinsentwicklung, KfW Förderstopp bei Neubauten, Eure Fragen an die Immoprofis

Ihr seid auf der Suche nach eurer Traumimmobilie und findet diese einfach nicht? Vermutlich liegt es daran, dass ihr euch ausschließlich auf bereits vorhandene Immobilienangebot beschränkt!

In Hessen gilt mittlerweile in 49 Gemeinden und Städten die Regelungen der Mieterschutzverordnung – wie die Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfristen. Wir haben dies zum Anlass genommen und ein ausführliches Video über die wichtigsten Inhalte dieser neuen Verordnung gedreht.

Ab Mittwoch, den 21.10.2020 gelten im Landkreis Darmstadt-Dieburg verschärfte Corona-Regeln, da die Inzidenz auf über 50 Infektionen je 100.000 Einwohner gestiegen ist. Daher hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen.

Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser wurde von Bundestag sowie Bundesrat beschlossen und tritt am 23.12.2020 erstmals in Kraft. Wir erklären für welche Verkaufsfälle das neue Gesetz gilt, wer betroffen ist und welche Modelle der Maklerbeauftragung künftig möglich sind.

Wirtschaft, Urlaub, Sport und vieles mehr: Das Coronavirus hat unsere Gesellschaft fest im Griff. Alle Lebensbereiche werden maßgeblich von einem kleinen Krankheitserreger bestimmt. Was werden also ein umfassender Lockdown, eine schwächelnde Konjunktur und nie dagewesene Kurzarbeiterzahlen dem seit Jahren anhaltenden Boom der Immobilienbranche anhaben können?

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (kurz: Mietendeckel) wurde am 30.01.2020 beschlossen.
Trotz vieler Warnungen namhafter Immobilienexperten kam es nun zum Tabubruch auf dem Wohnungsmarkt. Durch den Mietendeckel werden die Mietpreise für Wohnraum (bis auf wenige Ausnahmen) für den Zeitraum von 5 Jahren eingefroren. Wer am Stichtag, den 18 Juni 2019, in einer Mietwohnung wohnte, dessen Miethöhe wird auf diesem Stand für 5 Jahre eingefroren.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die geltende Gesetzeslage gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Gleichheitsprinzip) verstößt, da nicht jeder Grundstückseigentümer bei der Erhebung der Steuer gleichbehandelt wird.

Der renommierte Immobilien-Vermarktungsspezialist Georg Ortner, Notar Dr. Martin Fach aus Dieburg sowie Patrick Dietz (Geschäftsführer der Bettina Dietz Immobilien GbR) gaben (…)