fbpx

Immobilienbesitzer aufgepasst!

Förderprogramme für Wohnimmobilien

Als Immobilienmakler wissen wir, dass der Kauf einer gebrauchten Immobilie oft nur der erste Schritt ist. Häufig folgen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, um das neue Zuhause den individuellen Vorstellungen und modernen Standards anzupassen. Hier kommen die attraktiven Förderprogramme der KfW ins Spiel, die Ihnen dabei helfen, die Kosten für diese Maßnahmen zu senken.

Diese Programme bieten unseren Kunden sowohl zinsgünstige Darlehen als auch direkte Zuschüsse, die dazu beitragen,
die finanziellen Belastungen der Sanierung zu reduzieren.
Ob es darum geht, die energetische Effizienz zu verbessern oder alte Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen – die KfW-Förderungen sind eine wertvolle Unter­stützung auf dem Weg zu einem modernen und nachhaltigen Zuhause.

In diesem Magazin stellen wir Ihnen drei herausragende Förderprogramme vor, die besonders für Käufer von gebrauchten Immobilien interessant sind. Erfahren Sie, wie Sie von diesen Programmen profitieren können und welche Schritte nötig sind, um die Förderungen zu beantragen.

Übersicht der wichtigsten Förderprogramme für Bestandsimmobilien

1. KfW Wohngebäude – Kredit (Nr. 261, 262)

Förderziel: Energetische Sanierung von Wohngebäuden
Fördersumme: Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
Tilgungszuschuss: 5 % bis 45 % des Kredits
Geförderte Maßnahmen: Sanierung zu einem Effizienzhaus, Kauf von sanierten Effizienzhäusern
Wer wird gefördert: Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden sind
Besondere Merkmale: Zusätzlich können Förderungen für Baubegleitung beantragt werden

3. KfW Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Nr. 358, 359)

Förderziel: Finanzierung ergänzender Maßnahmen zur energetischen Sanierung, die bereits bezuschusst wurden
Fördersumme: Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
Geförderte Maßnahmen: Einzelmaßnahmen zur ener­getischen Sanierung, die bereits von der KfW oder dem BAFA gefördert wurden
Wer wird gefördert: Privatpersonen mit bestehender Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen
Zinsvorteil: Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushalts­jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Besondere Merkmale: Für die Antragstellung sind Nachweise der bereits erhaltenen Zuschüsse erforderlich

2. Zuschuss Nr. 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Förderziel: Austausch von Heizungsanlagen durch klimafreundliche Systeme
Fördersumme: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
Geförderte Maßnahmen: Kauf und Einbau von Solar­thermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Wasserstofffähigen Heizungen, innovative Heizungstechnik
Wer wird gefördert: Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
Besondere Merkmale: Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln bis zu einer Grenze von 60 %
der förderfähigen Kosten

Für weitere Informationen und zur Beantragung besuchen Sie bitte die KfW-Webseite:

Haben die Förderprogramm Auswirkungen auf den Immobilienmarkt?

FörderprogrammZweckFördersummeWer wird
gefördert?
Besondere
Merkmale
KfW Wohngebäude Kredit (Nr. 261, 262)Energetische
Sanierung
Bis zu 150.000 Euro je EinheitEigentümer von bestehenden
Wohn­gebäuden
Bis zu 45 Prozent
Tilgungs­zuschuss
Zuschuss Nr. 458 HeizungsförderungAustausch von
Heizungsanlagen
Bis zu 70 Prozent der förderfähigen KostenEigentümer von bestehenden
Wohn­gebäuden
Kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln
KfW Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
(Nr. 358, 359)
Finanzierung ergänzender SanierungsmaßnahmenBis zu 120.000 Euro je EinheitPersonen mit
bestehender
Zuschuss­förderung
Zusätzlicher Zinsvorteil bei Einkommen
kleiner als 90.000 Euro
×