Mietendeckel in Berlin wurde verabschiedet

Ein schwarzer Tag für den Immobilienmarkt!

Ansicht einer Hausfassade

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (kurz: Mietendeckel) wurde am 30.01.2020 beschlossen.
Trotz vieler Warnungen namhafter Immobilienexperten kam es nun zum Tabubruch auf dem Wohnungsmarkt. Durch den Mietendeckel werden die Mietpreise für Wohnraum (bis auf wenige Ausnahmen) für den Zeitraum von 5 Jahren eingefroren. Wer am Stichtag, den 18 Juni 2019, in einer Mietwohnung wohnte, dessen Miethöhe wird auf diesem Stand für 5 Jahre eingefroren.

Was passiert bei einer Neuvermietung?

Bei einer Neuvermietung ist es nun gesetzlich verboten eine höhere Miete als die zuvor eingefrorene Miete zu nehmen. Lag die eingefrorene Miete bisher oberhalb der Mietobergrenze (gemäß Mietentabelle) darf künftig die Vermietung sogar nur bis zur Mietobergrenze erfolgen.
Bei Wohnraum deren vorherige Miete geringer als 5,02€/m² war, darf die Miete bei Wiedervermietung um maximal 1 Euro bis 5,02 Euro/m² erhöht werden, sofern die Wohnung über eine „moderne Ausstattung“ verfügt.

Wann ist eine überhöhte Miete zu senken?

Der Gesetzesentwurf legt fest, dass eine überhöhte Miete verboten ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung überwacht das Verbot und kann nach einer Übergangsfrist von 9 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen betreffende Vermieter vorgehen.

Was ist eine überhöhte Miete?

Eine Miete ist überhöht wenn Sie unter Berücksichtigung der Wohnlage um mehr als 20 % von der Mietobergrenze abweicht und ist somit gesetzlich verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden.

Bleiben Modernisierungsmaßnahmen weiter möglich?

Bestimmte beispielsweise Maßnahmen und deren Verteilung auf die Mieter bleiben erlaubt, sofern sich die Miete nur bis maximal 1,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht. Vermieter müssen die höhere Miete künftig bei der Investitionsbank Berlin anzeigen.

Wie lange gilt der Mietendeckel?

Der Mietendeckel gilt für mindestens 5 Jahre seit Inkrafttreten des Gesetzes.

Fazit:

Aus Investoren Sicht wird der Wohnungsmarkt in Berlin deutlich an Attraktivität verlieren. Besonders Investitionen in ältere Bestandseinheiten wie etwa in Energieeffizienz oder Barrierefreiheit (Gebäude älter als Baujahr 2014) werden reduziert. Solche Investitionen lassen sich künftig wesentlich schlechter über die Mieten refinanzieren.
Wir von Bettina Dietz Immobilien glauben, dass der Mietendeckel der falsche Weg ist um auf dem Wohnungsmarkt für Entspannung zu sorgen. Es ist davon auszugehen, dass dadurch künftig weniger Wohnungen gebaut werden und weniger in den Bestand investiert wird. Wie sich den Mietendeckel nun tatsächlich auswirkt werden wir gespannt verfolgen…