Vermieterbescheinigung ist wieder Pflicht

Bild eines unterschriftsreifen Vertrags zur Unterzeichnung

Die Bezeichnung „Vermieterbescheinigung“ ist für den ein oder anderen noch ein Begriff. Vor 10 Jahren wurde die Vermieter­bescheinigung abgeschafft. Nun wurde diese am 01. November 2015 wieder eingeführt.

Wann muss ich als Vermieter die Bescheinigung ausstellen?
Als Vermieter sind Sie verpflichtet innerhalb von 2 Wochen einen Ein- oder Auszug schriftlich oder elek­tronisch Ihrem Mieter zu bestätigen.

Was ist, wenn ich gerade nicht verfügbar bin?
Sie haben auch das Recht eine dritte Person mit der Aus­stellung der Bescheinigung zu bevollmächtigen wie zum Beispiel Ihre Hausverwaltung, Ihren Bekannten oder den Immobilienmakler Ihres Vertrauens.

Wieso gibt es die Vermieterbescheinigung?
Sinn und Zweck der Neueinführung des Gesetzes ist es, Betrugsdelikte im Zusammenhang mit Scheinanmeldungen entgegen zu steuern. Scheinanmeldungen könnten zum Beispiel Eltern dazu nutzen um Ihr Kind bei einer Schule Ihrer Wahl anzumelden. Auch sollen schon Ein­brecher einen Schlüsseldienst beauftragt haben um sich die Tür zu einer Wohnung öffnen zu lassen. Dies wird mit Hilfe der Vermieterbescheinigung deutlich erschwert.

Kann ich überprüfen, wer in meiner Wohnung angemeldet ist?
Ja, Sie können als Eigentümer im Einwohnermeldeamt kostenlos abfragen, welche Personen in Ihrer Wohnung gemeldet sind. Dadurch können Sie schneller heraus­finden, ob Ihr Mieter unerlaubt untervermietet hat oder Schein­anmeldungen getätigt wurden.

Was ist, wenn ich nicht frühzeitig die Bescheinigung bestätige?
Sollten Sie nach einen Ein- oder Auszug nicht bzw. nicht recht­zeitig bestehen, können Sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 € auferlegt bekommen.
Bestätigen Sie bewusst eine falsche Vermieterbescheinigung, d.h. Sie stellen eine Bescheinigung für eine Person aus, die nicht in Ihre Wohnung einziehen möchte, drohen Ihnen Strafen von bis zu 50.000 €.

Was muss in der Bestätigung enthalten sein?

  • Name und Anschrift des Eigentümers oder des Bevollmächtigten
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs
  • (An- oder Abmeldung) mit Ein- oder Auszugsdatum
  • Immobilienanschrift
  • Name und bisherige Anschrift des Mieters
  • Unterschrift des Eigentümers / Bevollmächtigten

Gerne stellen wir Ihnen auf telefonische Anfrage kostenfrei ein passendes Formular zur Verfügung.
Tel.: 0800 811 0 711