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Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (kurz: Mietendeckel) wurde am 30.01.2020 beschlossen.
Trotz vieler Warnungen namhafter Immobilienexperten kam es nun zum Tabubruch auf dem Wohnungsmarkt. Durch den Mietendeckel werden die Mietpreise für Wohnraum (bis auf wenige Ausnahmen) für den Zeitraum von 5 Jahren eingefroren. Wer am Stichtag, den 18 Juni 2019, in einer Mietwohnung wohnte, dessen Miethöhe wird auf diesem Stand für 5 Jahre eingefroren.