Baukindergeld – Alles auf einen Blick

Das Baukindergeld ist da, seit dem 18.09.2018 kann es rückwirkend beantragt werden, fast 70.000 haben es bereits getan – Sie auch?

Bezahlbarer Wohnraum ist in Deutschland zu einem immer seltener werdenden Gut geworden. Die Finanzspritze durch das Baukindergeld soll insbesondere dazu beitragen die Wohnungsnot von Familien zu mindern.

Was ist das Baukindergeld eigentlich?
Das Baukindergeld ist eine Maßnahme der Bundesregierung, welche Familien beim Kauf ihrer ersten selbstgenutzten Immobilie mit maximal 1.200 € pro Kind und Jahr finanziell unter die Arme greifen soll. Ob Familien ihr geplantes Wohn­eigentum kaufen oder bauen spielt dabei keine Rolle. In beiden Fällen besteht Anspruch auf Baukindergeld. Auch der Standort der Immobilie ist unerheblich, leer geht man jedoch aus wenn bereits Wohneigentum vorhanden ist auch wenn dieses dauerhaft fremdvermietet ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien sowie Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Darüber hinaus gelten noch weitere Bedingungen:

  • Die Antragsteller müssen Kindergeld beziehen oder
    einen Kinderfreibetrag erhalten
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf bei einem im Haushalt lebenden Kind 90.000 € nicht über­steigen, für jedes weitere Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Bemessung des jährlichen Haushaltseinkommens um
    jeweils 15.000 €.
  • Der Anspruch gilt für alle notariell geschlossenen Kaufver­träge und Baugenehmigungen die bis zum 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt werden.
  • Der Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Einzug (maßgeblich ist das Datum der Meldebestätigung), oder im Fall des Erwerbs einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages, gestellt werden.

Wie berechne ich mein zu versteuerndes Haushaltseinkommen?
Der genaue Betrag wird vom Finanzamt ermittelt und ist auf der Steuererklärung zu finden. Zum Jahreseinkommen zählen neben dem Lohn auch zusätzliche Einnahmen wie etwa Zinsen oder Mieteinnahmen.
Entscheidend für das Baukindergeld ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor dem Einzug. Wer in diesen Jahren keine Steuererklärung abgegeben hat muss dies zwingend nachholen.

Wo kann ich das Baukindergeld beantragen?
Das Baukindergeld wird online auf https://public.kfw.de/zuschussportal-web bei der KFW Bankengruppe beantragt.
Dort können ab sofort die für die Gewährung der Förderung benötigten Nachweise direkt hochgeladen werden.

Auszahlung
Nach positiver Prüfung der Nachweise, wird die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragsstellers überwiesen. Ihren Auszahlungstermin finden Sie auf der Auszahlbestätigung.
Die nachfolgenden Raten werden in den folgenden neun Jahren im selben Monat wie die Erstauszahlung überwiesen.

Sie haben Fragen zum Baukindergeld?
Gerne stehen wir für Rückfragen unter 0800-8110711 zur Verfügung.