Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die geltende Gesetzeslage gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Gleichheitsprinzip) verstößt, da nicht jeder Grundstückseigentümer bei der Erhebung der Steuer gleichbehandelt wird.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die geltende Gesetzeslage gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Gleichheitsprinzip) verstößt, da nicht jeder Grundstückseigentümer bei der Erhebung der Steuer gleichbehandelt wird.
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