Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser wurde von Bundestag sowie Bundesrat beschlossen und tritt am 23.12.2020 erstmals in Kraft. Wir erklären für welche Verkaufsfälle das neue Gesetz gilt, wer betroffen ist und welche Modelle der Maklerbeauftragung künftig möglich sind.