Wir schenken Ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis
Bei Erteilung eines qualifizierten Exklusivauftrages für die Vermittlung Ihrer Immobilie durch unser Unternehmen, kümmern wir uns um die Erstellung des vorgeschriebenen Energieausweises.
Der Ausweis wird von einem qualifizierten Energieberater erstellt. Für Sie fallen KEINE Kosten an, denn wir tragen diese.
Seit 2009 müssen Verkäufer oder Vermieter einem potenziellen Interessenten auf Verlangen einen Energieausweis zugänglich machen. Doch damit nicht genug. Seit Mai 2015 müssen alle relevanten Daten des Energieausweises bei kommerziellen Immobilienanzeigen in die Anzeige integriert werden. Bei der Besichtigung muss der Ausweis einem Interessenten sogar unaufgefordert vorgelegt werden.
Die Verpflichtung ergibt sich aus der aktuellen Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV). Wenn der Ausweis fehlt oder falsch ausgestellt ist, können dem Eigentümer Bußgelder von bis zu 15.000 Euro auferlegt werden.