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Der Bundesrat hat am 05.06.2020 dem Gesetzesentwurf des Bundestages zur Verteilung der Maklerkosten gebilligt. Damit tritt das Gesetz am 23.12.2020 in Kraft.
Das bedeutet: Sie als Verkäufer können ihre Immobilie nur noch bis 23.12. kostenfrei durch einen Immobilienmakler verkaufen lassen! Nach Inkrafttreten müssen Sie als Verkäufer bei der Vermittlung durch einen Makler mindestens 50% der anfallenden Gesamtprovision tragen. Verlieren Sie daher keine Zeit und lassen Sie sich durch uns kostenfrei und unverbindlich beraten.